Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Datenschutz? Ein Werkzeug gegen den Betroffenen.

Stellt euch vor: Eure Unfallanzeige, die eure Gesundheit betrifft, landet plötzlich in den Händen einer Kollegin, die sie niemals hätte sehen dürfen. Und noch schlimmer: Dieses Dokument taucht später als Waffe gegen euch in einer Gerichtsakte auf – um eure Versetzung zu begründen.

Genau das ist mir passiert.

Am 10.08.2023 reichte das Kultusministerium beim Verwaltungsgericht eine Antragsschrift ein. Eine zentrale Anlage: die Stellungnahme der zweiten Konrektorin (diese Stellungnahme wurde bereits Anfang Mai thematisiert: Schwärzungsanweisungen in meiner Personalakte). Darin zitiert sie am 28.06.23 aus meiner Dienstunfallanzeige – ein höchst vertrauliches Dokument – und schickt sogar eine Kopie mit. Sie war zu dieser Zeit nicht einmal im Dienst. Der Zugriff war völlig unzulässig.

Deshalb meldete ich den Vorgang am 29.09.2023 dem Landesdatenschutzbeauftragten (Beschwerde_Dienstunfall_29.09.2023_geschwärzt). Meine Fragen waren klar:

  • Wie kommt eine Konrektorin an solche Unterlagen?
  • Wer hat ihr diesen Zugriff verschafft?
  • Und wie kann das Ministerium ein rechtswidrig erlangtes Dokument vor Gericht verwenden?

Am 29.05.2024 kam die Antwort (lies dazu unbedingt das: Datenschutzverletzung):
👉 Die zweite Konrektorin hatte unzulässigen Zugriff auf sämtliche Personalnebenakten.
👉 Die Schule hat damit klar gegen DSGVO, BayDSG und BayBG verstoßen.
👉 Der Vorfall wurde förmlich beanstandet.

Zum Verständnis: Das Staatsministerium leitete am 10.08.2023 ein Verfahren zu meiner Versetzung nach Kösching beim Verwaltungsgericht München ein – mit der Begründung, ich sei untragbar. Dabei hat das Ministerium die Stellungnahme der zweiten Konrektorin verwendet. Doch genau diese Stellungnahme enthält nachweislich Datenschutzverstöße. Ausgerechnet Amtschef Wunsch hat diesen Antrag beim Gericht gestellt. Ein Verfahren, das am Ende so aussichtslos war, dass es zurückgezogen wurde – während der Schulleiter selbst nach Kösching versetzt wurde (lies dazu auch meinen Beitrag vom 05.05.2025: Der Schulleiterwechsel)

Und heute?
Anstatt die Verstöße aufzuarbeiten, meine Akte zu bereinigen und endlich Transparenz zu schaffen, soll ich 2025 plötzlich „letztmalig“ meinen Masernnachweis vorlegen (lies hier: Masernnachweis? Schon längst erbracht!). Ein Nachweis, den ich längst erbracht habe und der aus meiner Akte verschwand.

Das ist die bittere Wahrheit:

  • Datenschutzverstöße werden nicht verhindert, sondern benutzt.
  • Gesundheitsdaten werden zweckentfremdet, um Maßnahmen zu rechtfertigen.
  • Und am Ende schiebt man dem Betroffenen die Verantwortung zu.

Meine Fragen sind und bleiben:

  • Wer hatte noch alles Zugriff auf meine Akte?
  • Wer hat meinen Masernnachweis entfernt?
  • Wo ist er geblieben?
  • Und wie konnte ein Ministerium einen nachgewiesenen Datenschutzverstoß als Grundlage für meine Versetzung nutzen? Wie wir mittlerweile wissen, die Anwaltskosten von über 4000,-€ trage weiterhin ich selbst… (lies dazu unbedingt meinen Beitrag vom 05.05.2025: Stresstest für den Freistaat Bayern – Folge 1):

Das ist kein Einzelfall.
Das ist ein Systemversagen.

Lies auch: Das Maß ist voll. 30 Tage Öffentlichkeit – sechs Jahre Schweigen – „bitte Vorfall 8 inklusive Anlage schwärzen“

Oder lies das: Logik, dein Name ist Ministerium – Teil 1: Wenn ein Gespräch plötzlich ein BEM sein soll