Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Das Maß ist voll. 30 Tage Öffentlichkeit – sechs Jahre Schweigen – „bitte Vorfall 8 inklusive Anlage schwärzen“

Seit 2019 habe ich auf Missstände hingewiesen.
Zuerst intern. Dann an die Schulaufsicht, den Ministerialbeauftragten.
2022 wandte ich mich an den damaligen Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo.
Seit 2023 auch an die neue Kultusministerin Anna Stolz.

Ich habe mich an zahlreiche Stellen innerhalb des Ministeriums, an die interne Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), später auch an die externe Meldestelle, schließlich an die Staatskanzlei sowie den Bürgerbeauftragten (Lies hier: Die Rolle des Bürgerbeauftragten – Vermittler zwischen Bürger und Verwaltung) gewandt.

Nichts geschah.


Seit 30 Tagen führe ich diesen Blog.
Ich habe:

  • Gesprächsangebote gemacht,
  • Dokumente vorgelegt,
  • klare Hinweise gegeben.

Wieder: nichts.


Was ich bei meiner aktuellen Personalakteneinsicht am 29.04.2025 erneut entdeckte, belegt:
Man hat nicht nur weggesehen – man hat bewusst verschleiert.

„Bitte Vorfall 8 inkl. Anlage schwärzen!


Doppelte Fassung – gezielte Informationssteuerung

Mir wurde auf Seite 19 eine Fassung des Dokuments vorgelegt –
mit direkter Anrede („Sie“) und Schwärzungsanweisung (der Antrag gegenüber mir)

Dem örtlichen Personalrat (ÖPR) und dem Hauptpersonalrat (HPR)
wurde eine andere Version vorgelegt (Seite 20) –
in dritter Person („Herr Schmitt“) – ebenfalls mit der Schwärzungsanweisung (der Antrag gegenüber dem ÖPR)

Nachdem der örtliche Personalrat die Zustimmung verweigerte, legte das Ministerium dem Verwaltungsgericht hingegen die vollständige, ungeschwärzte Fassung vor.

Es existierten drei gezielte Versionen – abhängig davon, wer sie erhielt.


Was dieser Vorgang juristisch bedeutet:


Zur Rolle des Amtschefs

Ich habe die Schwärzung sofort beanstandet.
Trotzdem stellte der heutige Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
den Antrag beim Verwaltungsgericht – persönlich unterzeichnet,
auf Basis geschwärzter Unterlagen.

Er ist damit rechtlich und politisch Teil des Verfahrens.
Er hätte als oberster Beamter von Amts wegen Ermittlungen einleiten müssen –
doch er hätte gegen sich selbst ermitteln müssen.
Also: Schweigen.


Zeitliche Zusammenhänge:

  • 06.07.2023: Ich reiche eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ein.
  • Wenige Tage später: Die Schwärzungsanweisung in meiner Personalakte.
  • 01.09.2023, 12.06.2024, 05.12.2024, 29.04.2025: Personalakteneinsichten
  • Ich dokumentierte nicht nur diesen Mangel, wies auf das Gesamtbild hin, blieb loyal, wartete auf Reaktion.

Ergebnis: Keine Reaktion. Keine Korrektur. Keine Aufklärung.


Was dann geschah:

Ob diese Vorgänge miteinander zusammenhängen?
Ich lasse diese Frage offen.
Aber ich werde dokumentieren, was an meiner Stammschule geschah
dort, wo ich über Jahre hinweg Personalratsvorsitzender war.

Und ich stelle eine andere Frage:

Was macht das mit einem Menschen,
der ein Jahr lang einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt ist,
das sein eigener Dienstherr eingeleitet hat –
und der dann erlebt, dass dieses Verfahren einfach zurückgenommen wird –
ohne Gespräch, ohne Klärung, ohne jede Aufarbeitung?


Was bleibt, ist kein Abschluss.
Was bleibt, ist Ohnmacht.
Und eine Enttäuschung, die tiefer geht als jedes juristische Verfahren.


Zur Glaubwürdigkeit der Quellen – und zum Umgang mit mir

Die Aussagen über eine angebliche Angst im Kollegium, die später Grundlage dienstrechtlicher Maßnahmen wurden:

  • wurden nie mit mir persönlich besprochen,
  • wurden nie in einem klärenden Gespräch geprüft,
  • wurden nie im Rahmen einer Mediation aufgearbeitet.

Ich habe mich beim Kollegium entschuldigt.
Die Schulleitung verweigerte jede Form der Aufarbeitung.


Der angesprochene Sachverhalt wird dabei unterschlagen:

Am 21.10.2022 fand ein Unterrichtsbesuch während meiner medizinischen Wiedereingliederung statt –
obwohl ich den Schulleiter dreimal ausdrücklich gebeten hatte, diesen Besuch zu unterlassen.

Er kam dennoch.

Das hatte schwerwiegende Folgen:

Diese Entwicklung ist direkt dokumentiert und geht auf den Unterrichtsbesuch zurück.


Ich werde detailliert dokumentieren:

  • wie dieser Besuch zustande kam,
  • wie er dokumentiert wurde,
  • und wie der Dienstherr später versuchte, ihn zu rechtfertigen.

Ebenso werde ich offenlegen, dass eine stellvertretende Schulleitung in ihrer Stellungnahme
nachweislich falsche Angaben gemacht hat
und werde belegen,
wie diese Unwahrheiten Einfluss auf das Verfahren nahmen.


Ich dokumentiere nicht aus Bitterkeit.
Ich dokumentiere, weil Wahrheit das Fundament von Gerechtigkeit ist.


Wahrheitsfindung statt Verschweigen

Dieser Blog ist kein Racheakt.
Er ist eine chronologische, dokumentierte Wahrheitsfindung.
Ich werde auch die mir vorliegende interne Behördenkommunikation veröffentlichen,
die belegt, dass gezielt gesteuert und verschleiert wurde.


Meine Haltung

Ich habe mich korrekt verhalten.
Ich habe gewarnt, beanstandet, loyal gewartet.
Ich habe nie meine Pflicht verlassen.

Aber Loyalität ist keine Einbahnstraße.
Auch der Dienstherr schuldet Wahrheit, Rechtstreue und Fürsorge.

Was man mir angetan hat, hat mit Loyalität nichts zu tun.

Ich werde vorerst keine Anzeige erstatten.
Ich dokumentiere.
Ich halte fest, was geschehen ist – öffentlich, faktenbasiert, überprüfbar.

Aber: Es müsste von Amts wegen ermittelt werden.
Denn dieser Fall ist nicht mehr nur eine verwaltungsinterne Angelegenheit.
Er betrifft Grundpflichten des Staates gegenüber seinen Beamten.
Und ein Verhalten, bei dem der oberste Beamte des Hauses
von Amts wegen gegen sich selbst hätte tätig werden müssen – und müsste es gerade jetzt.


Das Maß ist voll.

Nicht durch mich.
Sondern durch:


Bildunterschrift zum Dokument:
Zwei Fassungen desselben Dokuments – Seite 19 (für mich – hier geht es zum Antrag), Seite 20 (für den Personalrat – hier geht es zum Antrag).
Beide enthalten: „Bitte Vorfall 8 inkl. Anlage schwärzen!!“


Hinweis:
Alle veröffentlichten Dokumente wurden datenschutzkonform bearbeitet.
Dieser Blog dient ausschließlich der Dokumentation und Wahrheitsfindung im Sinne von Artikel 5 GG.