Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Stresstest – Teil 5: Die öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01. – Teil 1

Vertrauensvolle Zusammenarbeit? Ein schönes Konzept.

Könnt ihr euch noch erinnern?

Damals – im Sommer 2023 – hat das Staatsministerium Unterlagen für den Hauptpersonalrat und den örtlichen Personalrat geschwärzt. Offiziell, mit Anweisung. Damit der Personalrat nicht alles sieht (Das Maß ist voll. 30 Tage Öffentlichkeit – sechs Jahre Schweigen – „bitte Vorfall 8 inklusive Anlage schwärzen“).
Damals dachten viele noch: Ein bedauerlicher Einzelfall. So etwas macht ein Ministerium doch nicht systematisch.
Denn das Ministerium kennt doch das Bayerische Personalvertretungsgesetz, kennt Art. 2 BayPVG, das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Oder?

Tja. Falsch gedacht.


Fallbeispiel: Meine Abordnung vom 11.12.2024

Ich wurde gegen meinen Willen abgeordnet.
An eine Schule, 80 Kilometer entfernt, befristet bis zum 31.07.2025 (siehe Urteil des VG München vom 15.01.2025).
Obwohl ich – ärztlich bestätigt – gesundheitlich gefährdet bin.
Obwohl mein Nervenarzt eindeutig erklärt hat:

Ohne Mediation an der Schule verschlechtert sich der Zustand (Arztbericht_08.11.2024_geschwärzt).

Natürlich habe ich dagegen geklagt – im einstweiligen Rechtsschutz, weil das Hauptsacheverfahren erst in Jahren abgeschlossen wäre.
Aber ein Gericht hat in so einem Eilverfahren kaum Zeit, prüft nur auf formale Mängel.
Und was liest der Richter?

„Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.“

Fall erledigt?

Mitnichten.
Denn die Beteiligung war erneut unvollständig.


Was nicht erwähnt wurde – weil man es nicht erwähnt hat

  • Am 23.10.2024 eröffnete das Ministerium das Anhörungsverfahren.
  • Der DGB-Rechtsschutz äußerte sich am 11.11. und 14.11.2024.
  • Gleichzeitig schickte meine Gewerkschaft ver.di ein Schreiben mit (Schreiben_verdi_30.10.24_geschwärzt):
    • einer eindeutigen medizinischen Einschätzung meines Zustands,
    • dem Hinweis, dass jede Maßnahme ohne Mediation gesundheitsgefährdend sei,
    • und der Feststellung, dass der Dienstherr eine erneute Erkrankung billigend in Kauf nimmt.

Dieses Schreiben wurde dem Hauptpersonalrat nicht übermittelt (siehe hier: Zustimmungsverfahren_19.11.2024_geschwärzt).

Stattdessen beantragte das Ministerium am 19.11.2024 die Zustimmung – und spekulierte offensichtlich auf die Zustimmung der Hauptpersonalrats.
Doch offenbar kam diese Zustimmung nicht rechtzeitig – bis zum 3. oder 4. Dezember war keine Reaktion bekannt.


Der Versuch, den Schein zu wahren

Am 5. Dezember kam dann plötzlich die formelle Zustimmung des Hauptpersonalrats.
Rechtlich gar nicht mehr notwendig – denn die Fiktion war längst eingetreten.
Aber politisch offenbar entscheidend.

Denn eine Fiktion wirft Fragen auf – also keine tatsächlich Zustimmung des Hauptpersonalrats, die nach 14 Tagen sowieso Eintritt.
Ein Schweigen kann Zweifel erzeugen – und ein Richter könnte genauer hinsehen.
Also wurde eine explizite Zustimmung „nachgeschoben“.
Ohne Kenntnis des ver.di-Schreibens.

Ein klarer Bruch des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit.


Und dann: Vier Ordner Personalakte.

Mindestens 1.500 Seiten .
Ein Sammelsurium aus Berichten, Bewertungen, Einlassungen, Narrativen.
Diese Akten gingen an das Verwaltungsgericht – an Richter Z.

Vier volle Ordner (Erwiderung_08.01.2025).

Ein Mensch.
Ein Schreibtisch.
Ein Eilverfahren.

Wie soll ein Richter das in wenigen Tagen durchdringen?

Das ist keine Aufklärung. Das ist strategische Überforderung.

Man überschwemmt das Gericht mit Masse – aber enthält ihm die entscheidende Information vor.
Die eine Seite, die zählt.
Die Seite, auf der steht, dass der Hauptpersonalrat nicht alles wusste.
Und damit seine Zustimmung nicht wirksam war.


Fazit: Das ist keine Verwaltungskultur – das ist Manipulation rechtsstaatlicher Verfahren

Die Maßnahme wurde durchgedrückt.
Nicht, weil sie tragfähig war.
Sondern weil man die Form gewahrt hat – und die Wahrheit gezielt verdrängte.

Vier Ordner.
Keine Mediation.
Kein ver.di-Schreiben.
Aber ein gesundheitlich belasteter Lehrer, der danach wieder acht Wochen in die Klinik musste – dieses Mal wurde eine schwere Depression diagnostiziert..

Was bleibt, ist ein System, das sich seine Demokratie zurechtbiegt.
Ein System, das Beteiligung simuliert, um Entscheidungen durchzusetzen, die es selbst verursacht hat.


Ich habe dieses System krankmachend genannt. Ich mache deshalb von meinem Leistungsverweigerungsrecht ab 01.06.2025 Gebrauch (siehe: (Stresstest Folge 3 – Fürsorge oder Disziplin?). Ich werde systemisch gemobbt und verweigere meinen Dienst zu tun. Frau Kultusministerin, setzen Sie alle Maßnahmen gegen mich aus – jetzt sofort – und lassen Sie uns gemeinsam in den Dialog eintreten.
Ich werde weiter belegen, was schief läuft in Ihrem Haus.
Fortsetzung folgt – Teil 2 – am Samstag, den 10.05.2025 um 7 Uhr

Ein Appell an den Hauptpersonalrat

Der Hauptpersonalrat wurde – Stand heute – mindestens zweimal bewusst unvollständig informiert:

  • Im Sommer 2023 durch gezielte Schwärzungen.
  • Im November 2024 durch die Unterdrückung des ver.di-Schreibens.

Das ist kein Versehen mehr – das ist ein Muster.

Ein Muster, das zeigt: Der Dienstherr hat das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Art. 2 BayPVG entweder nicht verstanden – oder bewusst außer Kraft gesetzt.

Wenn ein Hauptpersonalrat seine Rolle ernst nimmt, dann ist jetzt der Punkt gekommen, an dem man sagen muss:

Hier liegt ein Bruch der vertrauensvollen Zusammenarbeit vor.

Und das ist nicht bloß ein symbolischer Satz – das ist ein verwaltungsrechtlich relevanter Befund.
Ein solcher Bruch kann zum Gegenstand eines Beschlussverfahrens gemacht werden.

Denn wenn Personalvertretung in einem demokratischen System mehr sein soll als ein Durchwinkmechanismus, dann muss sie genau hier ihre Aufgabe erfüllen:
Aufklären. Nachfragen. Und Grenzen ziehen.


Meine Tür steht offen – auch jetzt noch

Ich weiß, dass dieser Blog unbequem ist.
Ich weiß, dass viele lieber schweigen.

Aber ich bin bereit, zu sprechen. Auch mit Ihnen.

Liebe Kolleginnen im Hauptpersonalrat – gerne können Sie auf mich zukommen.
Ich bin gerichts- und praxiserfahren in personalvertretungsrechtlichen Verfahren.
Meine Rechtsauffassung wurde von Vorsitzendem Richter Kumetz siebenmal bestätigt.

Ich war selbst viele Jahre Personalratsvorsitzender. Ich weiß, was das heißt.
Ich weiß aber auch:

Wer mit Verantwortung gewählt ist, muss Verantwortung auch ausüben.

Öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01.2025 – Teil 2