Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Behördenstruktur im bayerischen Schulwesen – Wer ist für was zuständig?

In Bayern ist Schulaufsicht nicht gleich Schulaufsicht.
Je nach Schulart unterscheidet sich der Aufbau der Zuständigkeiten:
Bei Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS gilt eine zweistufige Aufsicht,
bei Grund-, Mittel- und Förderschulen eine dreistufige.

Wer eine Entscheidung hinterfragt – etwa eine Beurteilung, Versetzung oder Maßnahme der Schulleitung – muss wissen:
Wo wurde die Entscheidung getroffen? Wer ist formal zuständig? Wer kontrolliert wen?

Diese Seite gibt dir einen klaren Überblick.


Zweistufig oder dreistufig – was bedeutet das?

StrukturtypKurz erklärt
Zweistufige SchulaufsichtSchule → Ministerialbeauftragter (MB) → Kultusministerium
Dreistufige SchulaufsichtSchule → Staatliches Schulamt → Bezirksregierung → Kultusministerium

Zweistufige Aufsicht: Realschule, Gymnasium, FOS/BOS

Diese Struktur gilt für:

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOS/BOS)

Hier gibt es keine Schulämter und keine Regierungsebene zwischen Schule und Ministerium. Die zentrale Zwischeninstanz ist der Ministerialbeauftragte (MB).

EbeneFunktion
1. SchuleSchulleitung organisiert Unterricht, verteilt Stunden, erstellt dienstliche Beurteilungen
2. Ministerialbeauftragter (MB)Zuständig für Schulaufsicht, Beurteilungsfreigabe, Personalmaßnahmen, Konfliktklärung
3. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)Oberste Aufsicht, entscheidet über Widersprüche, Versetzungen, Dienstrechtliches

Besonderheiten FOS/BOS:

  • Eigene MB für FOS/BOS (z. B. in München, Nürnberg, Regensburg)
  • Zusätzlich zuständig für Fachpraktische Ausbildung (FPA) und Prüfungskoordination
  • Formal voll eingegliedert in die zweistufige Struktur, ohne Schulamt

Dreistufige Aufsicht: Grundschule, Mittelschule, Förderschule

Diese Struktur gilt für:

  • Grundschulen
  • Mittelschulen
  • Förderschulen

Hier gibt es zusätzlich das staatliche Schulamt und die Bezirksregierung als Instanzen zwischen Schule und Ministerium.

EbeneFunktion
1. SchuleSchulleitung verantwortet Organisation und pädagogische Führung
2. Staatliches SchulamtZuständig für Unterrichtsversorgung, Teilzeitgenehmigung, Versetzungswünsche
3. Bezirksregierung (z. B. Regierung von Oberbayern)Schulaufsicht auf höherer Ebene, oft zuständig bei Personalmaßnahmen
4. Staatsministerium (StMUK)Oberste Aufsicht, politische Steuerung, zentrale Entscheidungen (z. B. Disziplinarrecht, Verordnungen)

Typischer Ablauf:

Ein Antrag auf Teilzeit oder eine dienstliche Umsetzung wird zuerst im Schulamt geprüft, dann von der Regierung beschlossen und abschließend ggf. vom StMUK bestätigt.


Vergleich – Zweistufig vs. Dreistufig

Funktion / MaßnahmeRealschule / Gymnasium / FOS/BOSGrund-/Mittel-/Förderschule
Dienstliche BeurteilungSchulleitung + MBSchulleitung + Schulamt / Regierung
Abordnung / VersetzungMB (Votum) → StMUK (Entscheidung)Schulamt → Regierung → StMUK
Beschwerden / DienstaufsichtMB → StMUKSchulamt → Regierung → StMUK
DisziplinarverfahrenStMUKStMUK
UnterrichtsorganisationSchulleitungSchulleitung

📚 Relevante Akteure im Überblick

InstitutionZuständigkeit
SchulleitungIntern-organisatorische Maßnahmen, Unterrichtsverteilung, erste Instanz für Gespräche
Ministerialbeauftragte (MB)Fachaufsicht, Beurteilungen, Personalvoten, Schlichtung
Staatliches SchulamtSchulaufsicht für wohnortnahe Schulen, Personalführung im Grund-/Mittelschulbereich
RegierungVerwaltung der Schulämter, Prüfbehörde in Verfahren
StMUKOberste Dienstbehörde, rechtsverbindliche Entscheidungen, Disziplinaraufsicht

Was du mitnehmen solltest

  • Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS: zweistufig → MB ist zentrale Schaltstelle
  • Grund-, Mittel- und Förderschulen: dreistufig → Schulamt erster Ansprechpartner
  • Zuständigkeiten sind gesetzlich klar geregelt – auch wenn sie oft verwischt werden
  • Widersprüche, Beschwerden und Anträge solltest du immer an die richtig übergeordnete Ebene richten