In Bayern ist Schulaufsicht nicht gleich Schulaufsicht.
Je nach Schulart unterscheidet sich der Aufbau der Zuständigkeiten:
Bei Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS gilt eine zweistufige Aufsicht,
bei Grund-, Mittel- und Förderschulen eine dreistufige.
Wer eine Entscheidung hinterfragt – etwa eine Beurteilung, Versetzung oder Maßnahme der Schulleitung – muss wissen:
Wo wurde die Entscheidung getroffen? Wer ist formal zuständig? Wer kontrolliert wen?
Diese Seite gibt dir einen klaren Überblick.
Zweistufig oder dreistufig – was bedeutet das?
| Strukturtyp | Kurz erklärt |
|---|---|
| Zweistufige Schulaufsicht | Schule → Ministerialbeauftragter (MB) → Kultusministerium |
| Dreistufige Schulaufsicht | Schule → Staatliches Schulamt → Bezirksregierung → Kultusministerium |
Zweistufige Aufsicht: Realschule, Gymnasium, FOS/BOS
Diese Struktur gilt für:
- Realschulen
- Gymnasien
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOS/BOS)
Hier gibt es keine Schulämter und keine Regierungsebene zwischen Schule und Ministerium. Die zentrale Zwischeninstanz ist der Ministerialbeauftragte (MB).
| Ebene | Funktion |
|---|---|
| 1. Schule | Schulleitung organisiert Unterricht, verteilt Stunden, erstellt dienstliche Beurteilungen |
| 2. Ministerialbeauftragter (MB) | Zuständig für Schulaufsicht, Beurteilungsfreigabe, Personalmaßnahmen, Konfliktklärung |
| 3. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) | Oberste Aufsicht, entscheidet über Widersprüche, Versetzungen, Dienstrechtliches |
Besonderheiten FOS/BOS:
- Eigene MB für FOS/BOS (z. B. in München, Nürnberg, Regensburg)
- Zusätzlich zuständig für Fachpraktische Ausbildung (FPA) und Prüfungskoordination
- Formal voll eingegliedert in die zweistufige Struktur, ohne Schulamt
Dreistufige Aufsicht: Grundschule, Mittelschule, Förderschule
Diese Struktur gilt für:
- Grundschulen
- Mittelschulen
- Förderschulen
Hier gibt es zusätzlich das staatliche Schulamt und die Bezirksregierung als Instanzen zwischen Schule und Ministerium.
| Ebene | Funktion |
|---|---|
| 1. Schule | Schulleitung verantwortet Organisation und pädagogische Führung |
| 2. Staatliches Schulamt | Zuständig für Unterrichtsversorgung, Teilzeitgenehmigung, Versetzungswünsche |
| 3. Bezirksregierung (z. B. Regierung von Oberbayern) | Schulaufsicht auf höherer Ebene, oft zuständig bei Personalmaßnahmen |
| 4. Staatsministerium (StMUK) | Oberste Aufsicht, politische Steuerung, zentrale Entscheidungen (z. B. Disziplinarrecht, Verordnungen) |
Typischer Ablauf:
Ein Antrag auf Teilzeit oder eine dienstliche Umsetzung wird zuerst im Schulamt geprüft, dann von der Regierung beschlossen und abschließend ggf. vom StMUK bestätigt.
Vergleich – Zweistufig vs. Dreistufig
| Funktion / Maßnahme | Realschule / Gymnasium / FOS/BOS | Grund-/Mittel-/Förderschule |
|---|---|---|
| Dienstliche Beurteilung | Schulleitung + MB | Schulleitung + Schulamt / Regierung |
| Abordnung / Versetzung | MB (Votum) → StMUK (Entscheidung) | Schulamt → Regierung → StMUK |
| Beschwerden / Dienstaufsicht | MB → StMUK | Schulamt → Regierung → StMUK |
| Disziplinarverfahren | StMUK | StMUK |
| Unterrichtsorganisation | Schulleitung | Schulleitung |
📚 Relevante Akteure im Überblick
| Institution | Zuständigkeit |
|---|---|
| Schulleitung | Intern-organisatorische Maßnahmen, Unterrichtsverteilung, erste Instanz für Gespräche |
| Ministerialbeauftragte (MB) | Fachaufsicht, Beurteilungen, Personalvoten, Schlichtung |
| Staatliches Schulamt | Schulaufsicht für wohnortnahe Schulen, Personalführung im Grund-/Mittelschulbereich |
| Regierung | Verwaltung der Schulämter, Prüfbehörde in Verfahren |
| StMUK | Oberste Dienstbehörde, rechtsverbindliche Entscheidungen, Disziplinaraufsicht |
Was du mitnehmen solltest
- Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS: zweistufig → MB ist zentrale Schaltstelle
- Grund-, Mittel- und Förderschulen: dreistufig → Schulamt erster Ansprechpartner
- Zuständigkeiten sind gesetzlich klar geregelt – auch wenn sie oft verwischt werden
- Widersprüche, Beschwerden und Anträge solltest du immer an die richtig übergeordnete Ebene richten