Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Beamtenrecht

Rechte und Pflichten im Dienst des Staates

Was ist Beamtenrecht?

Das Beamtenrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für das Dienstverhältnis von Beamtinnen und Beamten. Es unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitsrecht, das für Angestellte gilt. Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Im Zentrum stehen dabei:

  • Treuepflicht der Beamt:innen gegenüber dem Staat
  • Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamt:innen

Rechtsgrundlagen

Bundesrecht:

  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) – gilt für alle Beamt:innen in Deutschland
  • Bundesbeamtengesetz (BBG) – nur für Bundesbeamte

Landesrecht:

  • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) – für Beamt:innen in Bayern
  • Bayerische Laufbahnverordnung (LlbV)
  • Bayerische Urlaubs- und Dienstzeitenverordnung (UrlMV, AZV)
  • BayBesG – Bayerisches Besoldungsgesetz

Die wichtigsten Inhalte

Rechte von Beamt:innen

  • Lebenszeitprinzip (nach Probezeit)
  • Unkündbarkeit (außer in Ausnahmen, z. B. Disziplinarverfahren)
  • Alimentationsprinzip (Versorgungspflicht des Staates)
  • Beihilfe und Gesundheitsversorgung
  • Anspruch auf Fürsorge (vgl. § 45 BeamtStG)
  • Anspruch auf rechtmäßige Verwaltung und Akteneinsicht
  • Schutz durch Remonstrationsrecht (§ 36 BeamtStG)

Pflichten von Beamt:innen

  • Dienst- und Treuepflicht
  • Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht bei politischer Betätigung
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Voller persönlicher Einsatz für das Gemeinwohl

Wichtige Verfahren

  • Beurteilungen (dienstliche Beurteilung → Grundlage für Karriere und Beförderung)
  • Versetzungen, Abordnungen, Umsetzung – nur mit Rechtsgrundlage
  • Pflicht zur Mitwirkung bei ärztlicher Untersuchung, aber nur mit Begründung
  • BEM-Verfahren bei längerer Krankheit
  • Dienstaufsichtsbeschwerde / Remonstration bei rechtswidrigen Maßnahmen

Beamte und ihre Rechte vor Gericht

Beamt:innen haben – anders als Angestellte – kein Arbeitsgericht, sondern klagen beim Verwaltungsgericht. Häufige Klagearten:

  • Anfechtungsklage (z. B. gegen eine Versetzung)
  • Verpflichtungsklage (z. B. auf Beförderung)
  • Fortsetzungsfeststellungsklage (bei erledigten Maßnahmen)
  • Untätigkeitsklage (wenn die Behörde nicht reagiert)

Warum Beamtenrecht wichtig ist

Das Beamtenrecht schützt die Funktionsfähigkeit des Staates – und die Integrität seiner Mitarbeitenden. Es darf kein Instrument der Machtausübung oder Einschüchterung sein, sondern soll:

  • Stabilität und Vertrauen sichern
  • Fairness und Gleichbehandlung garantieren
  • Schutz bei Konflikten bieten

Beamt:innen, die strukturelle Missstände aufdecken oder sich für Gerechtigkeit einsetzen, müssen sich auf das Recht berufen können – nicht auf Loyalität um jeden Preis.


Weiterführende Seiten:

➡ [Fürsorgepflicht des Dienstherrn]
➡ [Petitionsrecht gemäß Art. 7 BayBG]
➡ [Schulrecht in Bayern]
➡ [Personalvertretungsrecht]
➡ [Verwaltungsrecht – Klageweg und Rechte]