2018 erhielt ich eine qualifizierte Missbilligung. Man warf mir vor, ich hätte das Rauchen eines Schülers auf dem Schulgelände geduldet.

Was dabei ausgeblendet wurde: Nur wenige Tage zuvor wurde an derselben Stelle bei der Abschlussfeier offen geraucht. 2019 wiederholte sich das. Selbst der Ministerialbeauftragte zündete sich bei offiziellen Veranstaltungen dort eine Zigarette an – vor den Augen von Ehrengästen. Bei der 50-Jahr-Feier war Rauchen auf dem Gelände ebenso selbstverständlich. Noch 2023 gibt es Fotos, auf denen Mitglieder der Schulleitung neben rauchenden ehemaligen Schülern stehen.

Und dennoch: Sanktioniert wurde nur ich.

Erst 2024 – sechs Jahre nach der Missbilligung – wurde ein Schild angebracht: „Schulgelände 7–17 Uhr, Rauch- und Alkoholverbot.“ Dieses Schild hängt dort nicht zufällig. Es hängt dort, weil ich über Jahre hinweg immer wieder auf diese Widersprüche hingewiesen habe.

Das zeigt zweierlei:

  • Die Missbilligung von 2018 beruhte nicht auf einer konsequenten Regelanwendung, sondern auf einer selektiven Maßregelung.
  • Wo Regeln nicht klar kommuniziert und durchgesetzt werden, entsteht Willkür – und derjenige, der darauf hinweist, wird schnell zum Sündenbock gemacht.