Am 11.04.2024 beanstandet: Mehrere Versionen desselben Vermerks in meiner Personalakte.
Das Ministerium behauptet: 2022 „in Absprache“ geschwärzt.
Tatsache: Entdeckt habe ich den Vermerk erst 2023.
Trotzdem lag vor Gericht die ungeschwärzte Fassung.
Entscheidungen basierten auf fehlerhafter Aktenlage.
Selbst der Landesdatenschutzbeauftragte wurde mit dieser Version abgespeist.
Hier weiterlesen: Gefälligkeitsattest, geschwärzt oder ungeschwärzt? – Das Ministerium und die Kunst der Zeitreise
Verwundet im Dienst
Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht
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