Am 05.12.2024 fand ich in meiner Akte zwei Schreiben, die gar nicht zu mir gehörten.
Am 11.04.2025 meldete ich das dem Landesdatenschutzbeauftragten.
Am 27.06.2025 hieß es: „Versehen, behoben, entfernt.“
Doch am 13.08.2025 lagen die Schreiben immer noch in meiner Akte.
Damit ist klar: Hier geht es nicht um Fehler, sondern um Irreführung.
Selbst der Datenschutzbeauftragte wurde mit falschen Infos abgespeist.
Wer kontrolliert eigentlich den Kontrolleur?
Hier weiterlesen: Personalakte oder Irrgarten?
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