Stellt euch vor: Eure Dienstunfallanzeige landet in den Händen einer Kollegin, die sie nie hätte sehen dürfen –
und taucht später als Waffe vor Gericht auf, um eure Versetzung zu begründen.
Genau das ist mir passiert.
Das Ministerium reichte am 10.08.2023 eine Antragsschrift ein – mit einer Stellungnahme voller Datenschutzverstöße.
Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte später: Zugriff war unzulässig, die Schule verstieß gegen DSGVO und BayBG.
Und heute? Statt Aufarbeitung soll ich „letztmalig“ meinen Masernnachweis vorlegen – obwohl er längst erbracht ist.
Wie kann ein Staat Datenschutzverstöße nutzen, um seine Beamten zu bekämpfen?
Hier weiterlesen: Datenschutz? Ein Werkzeug gegen den Betroffenen.
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