Zuständigkeiten sind eigentlich klar geregelt – zumindest im BEM-Leitfaden des Bayerischen Kultusministeriums.
Doch was passiert, wenn sich das Ministerium selbst nicht daran hält, Zuständigkeiten verschiebt, aufhebt oder strategisch ignoriert?
Ein Verfahren, das laut Leitfaden von der Schule einzuleiten ist, wird nie begonnen.
Ein Gespräch, das von ver.di angestoßen wird, beantwortet nicht die Schulleitung – sondern das Ministerium.
Und wenn es konkret wird? Dann ist man angeblich „nicht beteiligt“ – oder hält ein BEM plötzlich „nicht für zielführend“.
Verantwortung? Wird weitergereicht. Oder gleich komplett aufgelöst.
Was hier geschieht, ist kein Versehen – sondern ein strukturelles Muster.
Jetzt lesen: Teil 2 der Reihe „Logik, dein Name ist Ministerium“
Hinterlasse einen Kommentar