Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Du hast etwas beobachtet.
Vielleicht klein. Vielleicht groß.
Aber du spürst: Das sollte man nicht einfach übergehen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz zeigt dir den Weg:
Intern melden – wenn Vertrauen da ist.
Extern melden – wenn du Schutz brauchst.
Öffentlich – nur im Ernstfall.

Und: Behörden müssen dich aktiv informieren.
Tun sie das nicht? Dann verstoßen sie gegen das Gesetz.

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