Du hast etwas beobachtet.
Vielleicht klein. Vielleicht groß.
Aber du spürst: Das sollte man nicht einfach übergehen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz zeigt dir den Weg:
• Intern melden – wenn Vertrauen da ist.
• Extern melden – wenn du Schutz brauchst.
• Öffentlich – nur im Ernstfall.
Und: Behörden müssen dich aktiv informieren.
Tun sie das nicht? Dann verstoßen sie gegen das Gesetz.
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