Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Das Schutzschild für Beamte – 7 Rechte, die dich schützen

  1. Remonstration
    Dein aktives Mittel gegen unrechtmäßige oder unzumutbare Weisungen – klar geregelt in § 36 BeamtStG / Art. 65 BayBG.
  2. Personalakteneinsicht
    Jederzeitiges Recht auf vollständige Einsicht – Art. 107 BayBG.
    Du darfst Anwalt oder Vertrauensperson mitnehmen und Fehler korrigieren lassen.
  3. Dienstaufsichtsbeschwerde
    Du kannst bei Verstößen gegen Amtspflichten (z. B. Mobbing, Untätigkeit, Rechtsverstöße) Beschwerde einlegen –
    formlos, schriftlich, mit Begründung. Nicht rechtsbehelfsfähig, aber wichtig zur Dokumentation.
  4. Klage / Widerspruch / Eilverfahren
    Rechtsmittel gegen belastende Verwaltungsakte (Versetzung, Abordnung, Attestpflicht etc.).
    Fristen beachten! → Binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (§ 68 VwGO).
  5. Petitionsrecht (Art. 17 GG)
    Du kannst dich an den Landtag oder Bundestag wenden, wenn du strukturelle Mängel aufzeigen willst.
    Du darfst auch in der Dienstzeit eine Petition einreichen – öffentlich oder anonym.
  6. Hinweisgeberschutz (HinSchG)
    Seit 2023 gesetzlich geregelt: Du darfst Verstöße gegen Recht, Datenschutz, Mobbing, Korruption etc. intern oder extern melden – ohne Repressalien befürchten zu müssen.
  7. Beteiligung der Personalvertretung (BayPVG)
    Maßnahmen wie Umsetzung, Abordnung, Beurteilung, Verweis o. Ä. müssen mit dem Personalrat abgestimmt werden.
    Wenn das unterlassen wird → Verfahrensfehler.

Dein Schutzschild ist mehr als Papier.

Es ist dein Recht, es ist dein Werkzeug
und manchmal ist es auch deine letzte Stimme im System.

Du darfst es nutzen, fordern und öffentlich machen,
wenn das System selbst nicht mehr schützt, was es schützen sollte.

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