- Remonstration
Dein aktives Mittel gegen unrechtmäßige oder unzumutbare Weisungen – klar geregelt in § 36 BeamtStG / Art. 65 BayBG. - Personalakteneinsicht
Jederzeitiges Recht auf vollständige Einsicht – Art. 107 BayBG.
Du darfst Anwalt oder Vertrauensperson mitnehmen und Fehler korrigieren lassen. - Dienstaufsichtsbeschwerde
Du kannst bei Verstößen gegen Amtspflichten (z. B. Mobbing, Untätigkeit, Rechtsverstöße) Beschwerde einlegen –
formlos, schriftlich, mit Begründung. Nicht rechtsbehelfsfähig, aber wichtig zur Dokumentation. - Klage / Widerspruch / Eilverfahren
Rechtsmittel gegen belastende Verwaltungsakte (Versetzung, Abordnung, Attestpflicht etc.).
Fristen beachten! → Binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen (§ 68 VwGO). - Petitionsrecht (Art. 17 GG)
Du kannst dich an den Landtag oder Bundestag wenden, wenn du strukturelle Mängel aufzeigen willst.
Du darfst auch in der Dienstzeit eine Petition einreichen – öffentlich oder anonym. - Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Seit 2023 gesetzlich geregelt: Du darfst Verstöße gegen Recht, Datenschutz, Mobbing, Korruption etc. intern oder extern melden – ohne Repressalien befürchten zu müssen. - Beteiligung der Personalvertretung (BayPVG)
Maßnahmen wie Umsetzung, Abordnung, Beurteilung, Verweis o. Ä. müssen mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Wenn das unterlassen wird → Verfahrensfehler.
Dein Schutzschild ist mehr als Papier.
Es ist dein Recht, es ist dein Werkzeug –
und manchmal ist es auch deine letzte Stimme im System.
Du darfst es nutzen, fordern und öffentlich machen,
wenn das System selbst nicht mehr schützt, was es schützen sollte.
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