Was Beamte wissen müssen – und wie du deine Personalakte richtig nutzt
Warum ist die Einsicht in die Personalakte so wichtig?
Die Personalakte ist das zentrale Dokument deiner dienstlichen Laufbahn.
Was hier steht – oder eben nicht steht – kann über deine Beurteilung, Versetzung, Eignung und Laufbahnperspektive entscheiden.
Deshalb gilt:
Nur wer seine Akte kennt, kann sich schützen.
Dein Recht – rechtlich verankert
- Art. 107 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG): „Dem Beamten ist auf Verlangen Einsicht in seine vollständige Personalakte zu gewähren.“
- Art. 29 BayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
(bei Verfahren): „Dem Beteiligten ist auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren, soweit nicht berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen.“
Was darfst du einsehen?
✅ Den vollständigen Inhalt deiner Personalakte, inklusive:
- Beurteilungen
- Schreiben, Verfügungen, Stellungnahmen
- interne Vermerke
- Gutachten (z. B. Amtsarzt)
- Eingaben, Beschwerden, Maßnahmen
- (und: was nicht drin ist, obwohl es drin sein müsste)
Wer darf dich begleiten?
Du darfst die Einsicht nicht allein vornehmen müssen.
Du darfst eine Person deines Vertrauens mitnehmen, z. B.:
- einen Rechtsanwalt
- ein Mitglied des Personalrats
- einen Datenschutzbeauftragten (z. B. bei Verdacht auf Datenmissbrauch)
Das ist gesetzlich nicht nur zulässig, sondern oft sogar ratsam.
Wo erfolgt die Einsicht?
- In der Regel vor Ort bei der aufbewahrenden Stelle (z. B. Schulabteilung, Ministerium, Bezirksregierung)
- Nach vorheriger Terminabsprache
- Du hast Anspruch auf ungestörte Einsicht in einem geschützten Raum
Was kannst du tun, wenn etwas nicht stimmt?
- Notiere dir alles, was auffällig, lückenhaft oder falsch ist.
- Du kannst schriftlich Gegenvorstellungen einreichen –
z. B. zur Aufnahme eines Dokuments oder zur Entfernung unzulässiger Einträge. - Du kannst Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn Einträge unrechtmäßig sind.
- Du kannst Widerspruch gegen belastende Akteninhalte einlegen, falls daraus Maßnahmen folgen.
Warum die Personalakte Teil deines Schutzschilds ist
Die Personalakte ist oft Beweismittel und Argumentationsbasis zugleich.
Ob bei Beurteilung, Verfahren, Konflikten oder gerichtlicher Auseinandersetzung –
sie ist dein Spiegel im System.
Wer sich schützen will, muss wissen, was über ihn geschrieben steht.
Und wer für Gerechtigkeit kämpft, muss die Akte lesen – nicht nur den Bescheid.
Tipp für die Praxis
„Ich habe fünfmal meine Personalakte eingesehen.
Jedes Mal fand ich neue Unstimmigkeiten – fehlende Dokumente, falsche Darstellungen, nicht dokumentierte Verfahren.
Heute weiß ich: Die Akte ist nicht nur Papier. Sie ist politische Realität in Schriftform.“
Mein Appell
Wenn du Lehrer*in, Beamter, Referendar oder Verwaltungskraft bist:
Fordere deine Akte an. Sie gehört zu dir. Sie wird Dir sogar auf Dein Verlangen zugeschickt – kostenfrei.
Du musst keine Angst davor haben –
aber du solltest sie nicht ignorieren.
Akteneinsicht ist Dienstzeit – und dein gutes Recht
Wenn du deine Personalakte bei der vorgesetzten Behörde einsiehst,
dann tust du das nicht privat, sondern im Rahmen deines Dienstverhältnisses.
Die Akteneinsicht ist Dienstzeit.
Du brauchst kein schlechtes Gewissen.
Du darfst das einfordern – offen und selbstbewusst.
Denn dieses Recht ist nicht Gnade, sondern gesetzlich geschützt:
Art. 107 BayBG garantiert dir uneingeschränkt Einsicht in deine Akte –
und das innerhalb deiner Arbeitszeit, nicht daneben.